Wer sein Haus energetisch auf den neuesten Stand bringt, investiert in die Zukunft. Doch die Investitionskosten für neue Fenster, eine moderne Wärmepumpe oder eine gedämmte Fassade können schnell ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Der Staat greift Sanierern kräftig unter die Arme.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), attraktiven Zinsvorteilen und steuerlichen Boni lässt sich die finanzielle Last spürbar reduzieren.
Die Säulen der Sanierungsförderung 2026 im Überblick
Grundsätzlich stehen Ihnen bei einer energetischen Sanierung drei Hauptwege offen:
- BAFA-Zuschüsse (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle & Haustechnik):
Direktzuschüsse für Dämmung, Fenster, Lüftung oder Erneuerung von Türen. - KfW-Förderung (Heizungstausch & Komplettsanierung): Zuschüsse für erneuerbare Heizsysteme sowie zinsgünstige Kredite für Effizienzhäuser.
- Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35c EStG):
Die Alternative für alle, die keine Anträge im Voraus stellen möchten.
1. BAFA: Zuschüsse für Gebäudehülle und Einzelmaßnahmen
Wenn Sie schrittweise vorgehen – zum Beispiel die Fassade dämmen oder neue Fenster einbauen –, ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die richtige Adresse.
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Basisfördersatz:
15% der förderfähigen Kosten. -
iSFP-Bonus:
Weitere 5% Aufschlag, wenn die Maßnahme Bestandteil eines von einem Energieberater erstellten Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Damit steigt die Förderung auf insgesamt 20%. -
Maximal förderfähige Kosten:
Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP bzw. bis zu 60.000 € mit iSFP pro Kalenderjahr.
Tipp aus der Praxis: Der Energieberater schaltet nicht nur den iSFP-Bonus frei, sondern wird selbst bis zu 50% staatlich gefördert.
Das Honorar amortisiert sich dadurch fast immer ab der ersten Umsetzungsmaßnahme.
2. KfW-Heizungsförderung: Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungswechsel
Der Austausch einer veralteten Öl- oder Gasheizung gegen ein modernes, klimafreundliches Heizsystem (z. B. Wärmepumpe oder Pelletheizung) wird direkt über die KfW (Programm 458) bezuschusst:
- Einbau von Heizungen auf Basis von mehr als 65% erneuerbaren Energien.
- Frühzeitiger Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder 20 Jahre alter Gasheizungen
- Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen kleiner als 40.000 €.
- Gedeckelt auf 70%. Kombinationsgrenze der Boni auf max. 28.000 € förderfähige Kosten für die 1. Wohneinheit
Die goldene Regel: Die Reihenfolge entscheidet!
Der häufigste Fehler bei Förderanträgen ist das Timing.
Wichtigste Faustregel: Ein BEG-Förderantrag bei BAFA oder KfW muss IMMER VOR Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der Unterzeichnung von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag wird kompromisslos abgelehnt! Ausnahme ist lediglich die steuerliche Absetzbarkeit über die Steuererklärung.
Schritt 1
Energieberater einbinden & Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen
Schritt 2
Angebote von Fachbetrieben einholen (mit aufschiebender Bedingung)
Schritt 3
Förderantrag online einreichen (BAFA / KfW)
Schritt 4
Nach Erhalt der Zusage bzw. Bestätigung: Bauarbeiten starten
Fazit: Keine Sanierung ohne Fördermittel
Egal ob kleine Einzelmaßnahme wie der Fenstertausch oder die umfassende Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Die Förderlandschaft ist 2026 lukrativ, verlangt aber eine exakte Planung. Durch die geschickte Kombination von Zuschüssen für Hülle und Heizung lassen sich oft 20% bis 50% der Gesamtkosten einsparen.
Wir unterstützen Sie bei Planung und Umsetzung
Als regionaler Fachbetrieb im Chiemgau und Umgebung arbeiten wir eng mit zertifizierten Energieberatern zusammen. Wir erstellen Ihnen förderfähige Angebote und sorgen dafür, dass Ihr Sanierungsprojekt alle technischen Vorgaben erfüllt. Sprechen Sie uns an!
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